Regeln für eine Gruppenbuchung

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPENBUCHUNGEN
TAGE BIS ZUM ABFLUG AB DER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG VORAUSZAHLUNG DAUER DER OPTION
30 TAGE UND WENIGER 100% 48 STD
60 - 31 TAGE 60% 72 STD
90 - 61 TAGE (*)35% 7 TAGE
91 TAGE UND LÄNGER (*)25% 15 TAGE

Die Bezahlung der Gruppenbuchung muss spätestens 30 Tage vor dem Abflug erfolgen.
(*) 50% der Gruppenbuchung muss spätestens 60 Tage zuvor bezahlt sein.

  1. Damit eine Buchung als „Gruppenbuchung“ gewertet werden kann, müssen - mit der Bedingung denselben Flug gebucht zu haben - mindestens 10 (zehn) Passagiere gemeinsam buchen.

  2. Wenn die Anzahl der Passagiere weniger als 10 (zehn) beträgt, können die Bedingungen für Gruppenbuchungen nicht eingehalten werden. Eine Vorauszahlung kann nicht zurückerstattet werden.

  3. Bei Gruppenbuchung gilt die kostenlose (Free) Ticket Anwendung nicht.

  4. Eine Gruppenanfrage wird für das Anfragedatum und die Verfügbarkeit entsprechend kalkuliert.

  5. Der Gesamtpreis muss am festgelegten Zahlungstag per Kreditkarte oder Überweisung vollzogen werden.

  6. Falls die Bezahlung der Gruppenreservierung in türkischer Lira erfolgen soll, wird der Wechselkurs der Türkischen Zentralbank des Tages des Geldeingangs als Basis genommen.

  7. Die optionale Buchung wird anhand der schriftlichen Bestätigung des Gruppenpreisangebots des Buchenden erstellt. Diese Option ist bindend für den Preis, enthält aber keine Buchungsgarantie.

  8. Die Durchführung der genannten Option liegt in der Verantwortung des Buchenden. Wird am selben Tag die Bezahlung nicht vollzogen oder der Kontoauszug nicht weitergeleitet, wird die Buchung storniert.

  9. Corendon Airlines hält sich das Recht vor zur Hochsaison und anderen Zeiten die Optionen und die Zahlungsbedingungen zu ändern.

  10. Nachdem die Bezahlung des Gesamtpreises der Gruppenbuchung spätestens 1 Monat vor Abflug getätigt worden ist, wird sie über die Bezeichnung ‚No Name‘ für die gewünschte Personenanzahl als bindend erachtet. Bei Buchungen, die als ‚No Name‘ gemacht werden, werden die Namen der Passagiere vom Buchenden eine Woche vor dem Abflug schriftlich an Corendon Airlines gemeldet, um die Tickets erstellen zu können. Bei Nichteinhaltung wird die Buchung storniert und die in Artikel 25 genannten Gebühren für Gruppenbuchungen müssen vom Buchenden gezahlt werden.

  11. Alle Parteien dieses Vertrages akzeptieren die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Corendon Airlines unter https://www.corendonairlines.com/de/allgemeine-beforderungsbedingungen.

  12. Der Buchende informiert die Gruppenmitglieder bei Flügen mit Corendon Airlines in folgenden Punkten: Buchungs-, Transport- und Sicherheitsregeln sowie gegebenenfalls über die Bestimmungen für Reisepass, Visum, Gesundheit, Währung, Einreise und ähnliche Themen für die relevanten Länder.

  13. Bei Onlinebuchung muss der Buchende die Informationen der Passagiere (Name, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer (GSM), E-Mail-Adresse usw.) vollständig, komplett und exakt in das System eingeben. Corendon Airlines verwendet diese Informationen für Benachrichtigungen wie Flugstornierungen oder Flugzeitänderungen. Passagierdaten, die vom Buchenden für die Gruppe nicht bestimmungsgemäß erstellt wurden, werden von Corendon Airlines ohne Benachrichtigung des Buchenden storniert. Der Buchende ist dazu verpflichtet, Benachteiligungen, die aufgrund falsch und/oder unvollständig eingegebenen Informationen für Passagiere oder Corendon Airlines-Unternehmen entstehen, zu entschädigen.

  14. Der Buchende ist dafür verantwortlich, Flugzeitänderungen oder Flugstornierungen, die von Corendon Airlines gemeldet wurden den Gruppenteilnehmern unverzüglich mitzuteilen. Der Buchende verpflichtet sich ebenfalls, für den Fall, dass diese Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wird, alle Folgeschäden und/oder Kosten zu tragen.

  15. Gemäß der EU-Verordnung (EG 261/2004) ist Corendon Airlines berechtigt, wenn Passagiere nicht sofort informiert werden, Ausgleichszahlungen vom Buchenden für die Gruppe einzufordern.

  16. Der Buchende ist dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen aufgrund von Stornierungen komplett an die Gruppenmitglieder weiter zu reichen. Wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, ist der Buchende verpflichtet, alle daraus resultierenden Schäden und / oder Kosten zu tragen.

  17. Bis zu 48 Stunden vor Abflug können 20% der Passagiere noch eine Namensänderung kostenfrei vollziehen. Danach können keine Namensänderungen mehr gemacht werden.

  18. Bei bereits bestätigten Gruppenbuchungen werden Datum-, Flug- und Routenänderungsanträge über die Flextarife unter dem Kapitel Änderungs- und Storneirungsbedingungen unter folgenden Link https://www.corendonairlines.com/de/regeln-bestimmungen/ticket-und-buchungsbestimmungen angewandt.

  19. Nach dem Abschluss einer Gruppenbuchung können weitere Personen nur noch zum aktuellen Listenpreis im Buchungssystem hinzugefügt werden.

  20. Bei Stornierungen, die regelkonform durchgeführt werden, wird der Restbetrag auf das Konto des Buchenden eingezahlt, nachdem Corendon Airlines die Stornierungsgebühren abgezogen hat. Dieser Betrag kann vom Buchenden - gültig ab dem ersten Buchungstag der stornierten Gruppenbuchung - innerhalb eines Jahres für eine weitere Buchung verwendet werden.

  21. Im Falle, einer Stornierung seitens Corendon Airlines, wird der Gesamtbetrag ohne jegliche Abzüge auf das Konto des Buchenden für die gesamte Gruppe überwiesen.

  22. Falls der Buchende Einzeltickets zu Gruppenpreisen verkauft, wird die Buchung storniert. Wenn Corendon Airlines dies bis 21 Tage vor dem Abflug bemerkt, wird die Gruppenbuchung seitens Corendon Airlines storniert und die Vorausbezahlung wird nicht zurückerstattet. Entschädigungszahlungen, die aus diesen Gründen entstehen, liegen in der Verantwortung des Buchenden.

  23. Unerwartete Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht auf der Tagesordnung standen und außerhalb der Kontrolle der Betroffenen stattfinden und Situationen, die beide Parteien daran hindern, ihre einander übertragenen Verantwortlichkeiten und Pflichten vollständig zu erfüllen (Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Krieg, Terrorismus, Feuer, Aufruhr, Blockade, Pandemie, Epidemie, Flughafenschließung usw.) werden im Rahmen höherer Gewalt betrachtet. Falls solch eine Situation eintreten sollte, ist die von der Entwicklung betroffene Partei dazu verpflichtet, die andere Partei schriftlich zu informieren. Die Parteien haben das Recht, diesen Vertrag zu kündigen, falls die als höhere Gewalt angesehenen Entwicklungen länger als dreißig (30) Tage andauern.

  24. Die Parteien akzeptieren das Türkische Datenschutzgesetz (KVKK) und EU-Datenschutzgesetz (DSGVO) - beide abrufbar unter dem Link https://www.corendonairlines.com/KVKKundGDPR.pdf
  25. In der folgenden Tabelle werden die Gebühren bei einer Stornierung in Verhältnis zum Gesamtbetrag des Tickets aufgezeigt.

STORNIERUNGSSTRAFGEBÜHREN IM VERHÄLTNIS ZUM GESAMTBETRAG DER TICKETS

Quote der Gruppenstornierung \ Zeit bis zum Abflug Bis zu 90 Tage Zwischen 61 - 89 Tage Zwischen 31 - 60 Tage Zwischen 0 - 30 Tage
100% - %76 20% des stornierten Ticketpr. 30% des stornierten Ticketpr. 50% des stornierten Ticketpr. (*) 100% des stornierten Ticketpr.
75% - % 51 15% des stornierten Ticketpr. 20% des stornierten Ticketpr. 30% des stornierten Ticketpr. 50% des stornierten Ticketpr.
50% - 21 % 10% des stornierten Ticketpr. 15% des stornierten Ticketpr. 20% des stornierten Ticketpr. 30% des stornierten Ticketpr.
20% and below 0% des stornierten Ticketpr. 10% des stornierten Ticketpr. 15% des stornierten Ticketpr. 20% des stornierten Ticketpr.

(*) Mit der Bedingung den gesamten Ticketpreis zu zahlen

(**) Der Treibstoffzuschlag ist nicht erstattungsfähig.


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