Regeln & Vorschriften
Als Corendon Airlines organisieren wir sichere und komfortable Direktflüge zu 165 Flughäfen in 65 Ländern. Auf dieser Seite finden Sie alle Flugbestimmungen, die unseren Geschäftsbetrieb betreffen. Wir haben sämtliche Informationen zusammengestellt, die Sie eventuell benötigen, von besonderen Bedingungen bis hin zu erforderlichen Dokumenten und mehr.
Ticket- und Reservierungsbestimmungen
Corendon Airlines bietet dem Passagier die Beförderung nur durch ein Beförderungsdokument (Ticket oder auf eine andere Art ausgestelltes Beförderungsdokument) an. Die Beförderungsdokumente sind nicht übertragbar. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Ticket reisen, kann die Beförderung nur durch Vorzeigen eines auf den Namen des Passagiers ausgestelltes gültiges Beförderungsdokument in Anspruch genommen werden. Bei Reisen mit einem elektronischen Ticket, sind Sie erst dann berechtigt zu reisen, wenn Sie Ihre Personalien ausreichend nachweisen können und ein elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist.
Eine bereits getätigte Reservierung kann weder übertragen, noch kann eine Namensänderung vorgenommen werden. Routen-, Datum- und Flugzeitänderungen können im Rahmen der vorgeschriebenen Regeln vorgenommen werden. Sofern es durch die vom Passagier geforderten Flugrouten- und Flugzeitänderungen zu Preisdifferenzen kommt, wird der Differenzbetrag vom Passagier separat erhoben. Nach Ablauf der planmäßigen Abflugzeiten, können weder Änderungen an der Reservierung noch Stornierung derselben vorgenommen werden und eine Erstattung des Ticketpreises in diesem Fall ist ausgeschlossen.
Die Rückerstattung an Karteninhaber kann nur durch die Ticketverkaufsstelle an die Kreditkarte, durch die der Passagier die Zahlung getätigt hat, erfolgen. Dieser Vorgang kann durch die autorisierten Verkaufsbüros von Corendon Airlines, dass Call Center oder Reisebüros erfolgen. Rückerstattungen von bar bezahlten Tickets ist nur durch die Verkaufsstelle, bei der die Flugtickets gekauft wurden, möglich.
Corendon Airlines übernimmt ohne ein schwerwiegendes Eigenverschulden keine Haftung dafür, wenn es zu Störungen während des Reservierungsvorgangs kommt wie Fehler am Computersystem, grobe Fahrlässigkeit, Unterbrechung am Computersystem, Datenverlust durch Löschungen, Diebstahl, Verzögerung bei Datenübertragungen, Computerviren oder fremden Einfluss auf das Computersystem.