Gefährliche Substanzen


 
 
 

 

Allgemeine Regeln

Das Mitführen gefährlicher Substanzen im Flugzeug ist verboten, mit Ausnahme einiger Ausnahmen aufgrund des Risikos, das sie für die Sicherheit des Flugzeugs darstellen.

Stoffe, die in die Kategorie Gefahrstoffe fallen, finden Sie in unserer Gefahrguttabelle.

Einige Substanzen, wie in der Gefahrguttabelle aufgeführt, können gemäß den spezifischen Regeln sowie der Genehmigung und Bestätigung von Corendon Airlines befördert werden.

Bitte beachten Sie, dass andere Einschränkungen berücksichtigt werden müssen, wenn Ihr Artikel eine Ausnahme darstellt, wie z. B. internationale und nationale Gesetze wie Liquiditätsbestimmungen und mögliche Zollbestimmungen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Kontaktformular.

Bitte beachten Sie, dass das aufgegebene Gepäck aufgrund der Regeln und Vorschriften für gefährliche Güter aus Sicherheitsgründen von den örtlichen Behörden überprüft und durchsucht wird. Wenn Ihr Fall abgeschlossen ist, haftet Corendon Airlines nicht für Schäden, die durch solche Suchanfragen entstehen können.

 

Gefahrgut-Tabelle

Gefahrgut-Tabelle Kabinengepäck Aufgegebenes Gepäck
Alkohol
Alkohol Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24%, jedoch nicht mehr als 70 Vol .-% in Behältern von höchstens 5 l mit einer Gesamtnettomenge pro Person von 5 l.    
Batterien und batteriebetriebene Geräte
Alle Ersatzbatterien, einschließlich Lithiummetall- oder Lithiumionenzellen oder -batterien Solche tragbaren elektronischen Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass diese nach Erhalt der Genehmigung nur in der Kabine mitgeführt werden dürfen und nicht im Laderaum aufbewahrt werden können. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Elektronische Zigaretten E-Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen, Elektro-Weihrauchbrenner (Parfümbrenner) oder andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.    
Lithiumbatteriebetriebene elektronische Geräte Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte mit einem Wattstundenwert (Wh) von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh. Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte, Lithium-Metall-Batterien mit Lithium, die einen Inhalt von 2g überschreiten, aber nicht 8g überschreiten. Diese Gegenstände können entweder in der Kabine (abhängig von der Grösse) oder im Frachtraum transportiert werden. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Lithiummetall- oder Lithiumionenzellen oder -batterien enthalten Wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw., wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern für den persönlichen Gebrauch getragen werden. Darf bei Lithium-Metall-Batterien 2 g, bei Lithium-Ionen-Batterien 100 Wh nicht überschreiten.    
Tragbare elektronische Geräte mit nicht verschüttbaren Batterien Die Batterien müssen 12 V oder weniger und 100 Wh oder weniger betragen. Es dürfen maximal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden. Batterien können entweder in der Kabine oder im Laderaum mitgeführt werden. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Ersatz-Lithium-Batterien Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschließlich medizinischer) elektronischer Geräte mit einer Wattstundenleistung (Wh) von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh. Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte Lithiummetallbatterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g, jedoch nicht mehr als 8 g. Maximal zwei Ersatzbatterien nur im Handgepäck. Diese Batterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Ersatzbatterien, sofern zugelassen, nur in der Kabine transportiert werden dürfen. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Batteriebetriebene Rollstühle und motorisierte Fahrzeuge
Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Batterien (zusammenklappbar)

Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien (zusammenklappbar). Lithium-Ionen-Batterien müssen entfernt und in der Kabine mitgeführt werden. Die Batterien für einen solchen Rollstuhl dürfen 300 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten, oder für ein Gerät, das mit zwei für den Betrieb erforderlichen Batterien ausgestattet ist, darf jede Batterie 160 Wh nicht überschreiten. In der Kabine können maximal eine zusätzliche Ersatzbatterie mit höchstens 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils höchstens 160 Wh mitgeführt werden. 

Rollstühle mit nicht vollständig entnehmbaren Batterien werden durch das Trennen der Batterieklemmen mit ins Flugzeug genommen. Die Batterien müssen den Anforderungen des 'UN Manual of Tests and Criteria', Teil III, Abschnitt 38.3, entsprechen. Der Nachweis muss beim Check-in am Flughafen erbracht werden, beispielsweise durch ein Zertifikat des Herstellers oder eine persönliche schriftliche Bestätigung.

Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Mobilitätshilfen Nicht verschüttbar Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen mit nicht verschüttbaren nassen Batterien oder mit Batterien, die den Sonderbestimmungen A123 oder A199 der IATA-Gefahrgutverordnung entsprechen, sofern die Batterien vor Kurzschluss geschützt sind, z. indem sie in einem Batteriebehälter eingeschlossen sind und die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt ist Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Mobilitätshilfen verschüttbar Mobilitätshilfen: Batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfen mit verschüttbaren Batterien oder Lithiumbatterien Sofern der Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe immer aufrecht stehen, verstaut, gesichert und entladen werden kann, bleibt die Batterie möglicherweise im Rollstuhl installiert. Die Batterieklemmen müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein, z. B. indem sie in einem Batteriebehälter eingeschlossen sind und die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein muss. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Persönliche motorisierte Fahrzeuge Aus Sicherheitsgründen können wir auf unseren Flügen keine persönlichen motorisierten Fahrzeuge wie Hoverboards, Mini-Segways und intelligente oder selbstausgleichende Räder akzeptieren.    
Treibstoff
Brennstoffzellen Brennstoffzellen, die Brennstoff enthalten und tragbare elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder) mit Strom versorgen.    
Flüssige Substanzen und Aerosole
Chemische und toxische Substanzen Reinigungsmittel und Chemikalien, die ätzend oder giftig sind. Bleichmittel usw.    
Entzündbare Substanzen Leichtere Gase, Lagerflaschen und andere brennbare Farben, Öle, Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe.    
Nicht brennbare, ungiftige Aerosole (inkl. Aerosole) wie Haarsprays, Parfums, Kölnischwasser und alkoholhaltige Arzneimittel. Die Gesamtnettomenge aller oben genannten Artikel darf 2 kg (4,4 lb) oder 2 l (2 qt) nicht überschreiten, und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg (1 lb) oder 0,5 l (1 pt) nicht überschreiten. .
Bitte beachten Sie, dass Sie auf maximal 100 ml beschränkt sind, wenn Sie diese in die Kabine mitnehmen möchten.
   
Medizinische Gegenstände
Isolierte Verpackungen mit gekühltem flüssigem Stickstoff Vollständig absorbiert in einem porösen Material, das nur ungefährliche Güter enthält. Kann im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Flüssiger Sauerstoff Einheiten, die gekühlten flüssigen Sauerstoff enthalten.    
Quecksilberbarometer oder Thermometer Wird nur von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen offiziellen Behörde befördert. Die vorherige Genehmigung muss von Corendon Airlines erteilt werden, und der Artikel muss im Handgepäck mitgeführt werden Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Medizinisches oder klinisches Thermometer Ein Stück kann im aufgegebenen Gepäck, 1 im Handgepäck und 1 im Schutzbehälter am Passagier mitgeführt werden.    
Persönlich und beruflich
Trockeneis (Kohlendioxid, fest) Flüssiger Stickstoff, isolierte Kühlbehälter. Kann im aufgegebenen Gepäck * oder im Handgepäck mitgeführt werden. Max. 2,5 kg pro Person. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Wärmeerzeugende Gegenstände Zum Beispiel Taucher-Taschenlampe oder Batterielötvorrichtungen. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, können sie entweder in der Kabine oder im Laderaum transportiert werden. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Streichhölzer, Sicherheit (eine kleine Packung) oder ein kleiner Zigarettenanzünder Streichhölzer, Sicherheit (eine kleine Packung) oder ein kleiner Zigarettenanzünder, der keinen nicht absorbierten flüssigen Brennstoff außer Flüssiggas enthält und für die Verwendung durch eine Person bestimmt ist, wenn diese an der Person getragen wird. Leichterer Kraftstoff und leichtere Nachfüllungen sind für Personen oder aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck nicht gestattet. Hinweis: "Strikewhere" -Matches, "Blue Flame" - oder "Cigar" -Feuerzeuge sind verboten. Ein Stück kann auf der Passagierperson getragen werden
Druckrohre Feuerlöscherrohre, Kohlendioxidrohre usw.    
Attaché-Behälter vom Typ Sicherheit Sicherheitskoffer, Geldkassetten, Geldsäcke usw. mit gefährlichen Gütern wie Lithiumbatterien und / oder pyrotechnischem Material.    
Selbstaufblasende Schwimmwesten Gemäß den Bestimmungen der IATA DG darf eine Schwimmweste mit nicht mehr als 2 Zylindern und nicht mehr als 2 Ersatzpatronen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Sie müssen vor Ihrem Flug eine Genehmigung von Corendon Airlines einholen. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Werkzeuge Werkzeuge, die entweder schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können, einschließlich:
• Brechstangen,
• Bohrer und Bohrteile, einschließlich kabelloser tragbarer Bohrmaschinen,
• Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel, Sägen, einschließlich schnurloser tragbarer Motorsägen,
• Lötlampen,
• Bolzen- und Nagelpistolen
   
Eingeschränkte Smart Devices
Apple MacBook Pro Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) gibt an, dass zwischen 2015 und 2017 gekaufte Apple MacBook Pro-Laptops nicht im Laderaum des Flugzeugs mitgeführt werden dürfen.
Passagiere können ihre Laptops als Handgepäck mitnehmen, der Laptop muss jedoch für die Dauer des Fluges geschlossen bleiben.
   
Samsung Galaxy Note 7 Das Verkehrsministerium gibt an, dass das Samsung Galaxy Note 7 eine Brandgefahr darstellt.    
Waffen, Munition und Sprengstoff
Munition Munition (Patronen für Waffen), sicher verpackt (nur in Abteilung 1.4S, UN 0012 oder UN 0014), in Mengen, die das Bruttogewicht von 5 kg pro Person für den eigenen Gebrauch nicht überschreiten. Zulagen für mehr als eine Person dürfen nicht zu einem oder mehreren Paketen zusammengefasst werden. Die Genehmigung ist von Kontaktformular erforderlich
Gegenstände, die Sprengstoff enthalten Alle Feuerwerkskörper und sonstigen Gegenstände, die Sprengstoff enthalten, wie z. B. Weihnachtscracker, Feuerwerkskörper, Flaschenraketen, Poppers und Wunderkerzen, dürfen auf unseren Flügen weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden    
Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:
• zum Hacken bestimmte Gegenstände wie Äxte, Beile und Spalter,
• Eisaxt und Eispickel,
• Rasierklingen,
• Kistenschneider,
• Messer mit Klingen von mehr als 6 cm
• Schere mit Klingen von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt,
• Kampfsportausrüstung mit scharfer Spitze oder scharfer Kante,
• Schwerter, Schwertstöcke und Säbel,
• Ski- und Wander- / Wanderstöcke und Steigeisen,
• Schlittschuhe,
• Pfeile, Pfeile, Harpunen, Macheten und Speere
   
Betäubungsgeräte • Geräte zum Schockieren, wie z. B. Taser für Betäubungspistolen und Betäubungsstäbe,
• Tierstunner und Tierkiller
• Deaktivieren und unschädlich machen von Chemikalien, Gasen und Sprays wie Streitkolben, Pfeffersprays, Paprikasprays, Tränengas, Säuresprays und tierabweisenden Sprays.
   

*Im überprüften Gepäck - im Flugzeug aufgegebenes Gepäck
**Am Körper des Fluggastes - in der Tasche des Fluggastes, in seiner Hand oder am Körper

Zusätzlich zu den aufgeführten gefährlichen Gegenständen können folgende Gegenstände nicht als Handgepäck an Bord gebracht werden:

  • Spielzeugpistolen aus Plastik oder Metall oder Schreckschusswaffen
  • Schleudern, Steinschleudern
  • Spitze Gegenstände wie Gabeln, Messer, Löffel, Kellen
  • Messer jeder Länge
  • Rasierklingen
  • Scheren

 

Fluggäste und handgepäck liste der verbotenen gegenstände

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

 

a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind:

Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen herbeizuführen, einschließlich:

Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten

Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können

Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre

Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte „Ball Bearing Guns“ (BB Guns)

Signalpistolen und Startpistolen

Bogen, Armbrüste und Pfeile

Abschussgeräte für Harpunen und Speere

Schleudern und Katapulte

 

b) Betäubungsgeräte: Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe,

Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,

handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, CapsicumSprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays

 

c) spitze oder scharfe Gegenstände — spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,

Eisäxte und Eispickel,

Rasierklingen,

Teppichmesser,

Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,

Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,

Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,

Schwerter und Säbel

 

d) Werkzeuge — Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährdet werden kann, einschließlich:

Brecheisen

Bohrmaschinen und Bohrer,einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen

Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,

Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,

Lötlampen

Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler

 

e) stumpfe Gegenstände — Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

Baseball- und Softballschläger

Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger,

Kampfsportgeräte

 

f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

Munition,

Sprengkapseln

Detonatoren und Zünder

Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern

Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse

Rauchkanister und Rauchpatronen

Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe

 

Aufgegebenes gepäck liste der verbotenen gegenstände

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen herbeizuführen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

Munition

Sprengkapseln

Detonatoren und Zünder

Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper

Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse

Rauchkanister und Rauchpatronen

Dynamit

Schießpulver und Plastiksprengstoffe

 


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