Haustierbeförderung


 
 
 

Allgemeine Regeln für die Beförderung von Haustieren

Darf ich mein Haustier mitbringen?

Haustiere, die von ihrem Besitzer begleitet werden, dürfen an Bord des Flugzeugs.

Es liegt in der Verantwortung des Passagiers / Tierbesitzers, die geltenden Vorschriften einzuhalten und über alle erforderlichen Dokumente für den Transport von Haustieren zu verfügen.

Die einzigen Haustiere, die Corendon Airlines in Flugzeugen akzeptiert, sind Katzen und Hunde.

Haustiere müssen während des Fluges in der Kabine auf dem Boden sitzen. Beim Kauf eines Tickets werden Sie gebeten, uns mitzuteilen, dass Sie von einem Haustier begleitet werden.

Sie können Ihre Anfragen für den Transport von Haustieren unter dem Bereich Extras -zusätzlicher Service-auf unserer Website stellen.

In der Kabine dürfen insgesamt 4 Haustiere transportiert werden. Passagiere die mit ihren Haustieren fliegen, dürfen in der ersten Reihe und Notausgangsreihen nicht sitzen.

Passagiere mit Haustieren müssen im Flugzeug am Fenster sitzen.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Europäischen Union (EU-VO 576/2013)

Haustiere müssen für Flüge innerhalb der Europäischen Union mindestens 4 Monate alt sein.

  • Haustiere müssen im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Nach der Tollwutimpfung ist eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen bis zur Reise erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus Multilocularis muss im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt sein
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-eu_en

Diese Regel gilt auch für Flüge zu Zielen der Europäischen Union aus den "gelisteten Drittländern", die in der Verordnung Nr. EU-576/2013 festgelegt sind. (Zum Beispiel Flüge aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich zu Zielen in der Europäischen Union)

2. Haustiere müssen „mindestens 7 Monate alt“ sein, um auf Flügen zu Zielen der Europäischen Union aus „Drittländern, die nicht in der Liste aufgeführt sind“, mitgenommen zu werden und die in der EU-VO 576/2013-Verordnung festgelegt sind.

(Zum Beispiel Flüge von Marokko, Gambia, Ägypten, der Türkei zu Zielen der Europäischen Union)

  • Haustiere müssen im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Nach der Tollwutimpfung ist eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen bis zur Reise erforderlich.
  • Nach den Impfanforderungen und einer zusätzlichen Wartezeit von 12 Wochen sind Blutuntersuchungen erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  • Datum der Platzierung des Mikrochips
  • Datum und Gültigkeitsdauer des Tollwutimpfstoffs
  • Blutuntersuchung (Versenden der Blutuntersuchung an ein von der Europäischen Union zugelassenes Labor)
  • Der Behandlungsstatus von Echinococcus Multilocularis muss im Reisepass Ihres Haustieres bestätigt sein
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Schriftliche Erklärung, dass die Beförderung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt
  • Reisepass

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-eu_en

Auf die in der EU-VO-Verordnung 576/2013 der Europäischen Union angegebene Klasse "Drittländer, die nicht in der Liste enthalten sind" kann über den folgenden Link zugegriffen werden:

https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

In Übereinstimmung mit den aktuellen EU-Transportvorschriften und soweit die Kapazität dies zulässt, dürfen 4 Haustiere in der Kabine eines Corendon Airlines Flugzeugs reisen. Haustiere müssen in wasserdichten, abschließbaren Käfigen oder Reisetaschen mit max. 55 x 35 x 25 cm und max. Gewicht von 8 kg untergebracht sein.

 

HAUSTIERE Mittlere Entfernung  Fernverkehr&Flughafen 
Haustier in der Kabine (PETC)  €50 €60
Tier im Frachtraum (AVIH) €75 €85

Haustiere, die schwerer als 8 kg sind (insgesamt sind maximal 4 Haustiere erlaubt), werden im belüfteten Frachtraum transportiert. Die Gebührenordnung ist unten angegeben.

Langstreckenziele: Ägypten, Spanien

 

Der Transport der unten aufgeführten Hundearten ist nicht gestattet:

  • *Pitbull Terrier
  • * Amerikanischer Pitbull
  • * Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • * Staffordshire Bull Terrier
  • * Bullterrier
  • * Amerikanische Bulldogge
  • * Dogo Argentino
  • * Fila Brasiliero
  • * Kangal (Karabaş)
  • * Kafkas Schäferhund
  • * Mastiff
  • * Mastino Napoleta

Dies gilt sowohl für reinrassige Hunde als auch für nicht reinrassige Hunde, die einer Zucht unterliegen.

 

Diensttier/Begleittier

  • Ausgebildete Blindenhunde: Blinden- oder Hörhunde unterstützen die Sehbehinderte bzw. Gehörlose Personen. Die helfen vor allem beim ziehen von Rollstühlen und tragen von Gegenständen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Blinden-Hörhunde helfen auch den Personen mit Mobilitäts- und Gleichgewichtsstörungen.
  • Tiere zur emotionalen Unterstützung: Solche Tiere unterstützen ihren Betreuer bei einer psychischen Behinderung , z. B. bei posttraumatischer Belastungsstörung, Schizophrenie, Depression, Angstzuständen und bipolarer Störung. Es werden nur Hunde und Katzen akzeptiert.
  • Medizinische Assistenzhunde: Sie alarmieren den Besitzer bei epileptischen Anfällen oder ähnlichen Problemen.
  • Such- und Rettungshunde: Nur in Notsituationen und mit Sondergenehmigung (gilt normalerweise als AVIH)

 Andere Tiere, wie z. B. Begleithunde, werden nicht als Begleittiere betrachtet.

  1. Die Buchung des Beglettiers muss durch den zuständigen Reiseveranstalter oder direkt durch den Kunden mit Corendon Service Center  koordiniert werden.
  2. Fluggäste dürfen ihr Begleittier entweder in der Kabine - auch wenn das Tier mehr als 8 kg wiegt - oder im Frachtraum (AVIH) befördern.
  3. Sofern nicht anders von Corendon Ground Operations mitgeteilt, können maximal 4 Begleittiere auf einem Corendon Airlines Flug akzeptiert werden.
  4. Service-Tiere werden als Haustiere in der Kabine gezählt und werden innerhalb der Grenzen der Anzahl von Haustieren akzeptiert, die in der Kabine erlaubt sind.
  5. Die Tiere, die in den Kapiteln Pet in Cabin/Avi als gefährlich eingestuft werden, werden nicht als Begleittiere akzeptiert.
  6. Hunde zur emotionaler Unterstützung und Such- und Rettungshunde müssen während des Fluges einen Maulkorb tragen. Der Maulkorb wird beim Check-in kontrolliert.
  7. Alle Diensthunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden.
  8. Blindenhunde und medizinische Hunde sind in der Kabine ohne Maulkorb erlaubt, allerdings sollte der Besitzer einen Maulkorb mitbringen und benutzen, falls der Hund während des Fluges unruhig wird.
  9. Es wird ein psychiatrisches Gutachten verlangt, aus dem hervorgeht, dass ein emotionales Hilfstier benötigt wird. Für die Zulassung von Hunden zur medizinischen Unterstützung ist ein medizinischer Bericht des Fluggastes erforderlich. Die Kopie der Berichte wird dem Kabinenpersonal ausgehändigt.
  10. Passagiere mit Begleittieren werden bevorzugt an der Fensterseite der Kabine zu fliegen, sofern es sich nicht um eine Notausgangsreihe handelt. Die Sitzplätze der Diensthunde und der PETCs sollten in angemessenem Abstand zueinander angeordnet sein, falls es zu Störungen kommen kann.
  11. Die Beförderung der Diensttiere ist kostenlos.
  • Der Passagier ist verpflichtet, den Hund bei Start, Landung und bei Turbulenzen sicher an einem Geschirr / einer Leine zu halten.
  • Ausgebildete Diensttiere dürfen sich nicht auf den Sitzen oder in den Notausgangsreihen aufhalten, und dem ausgebildeten Diensttier wird kein Futter, kein Wasser und keine für die Gäste bereitgestellten Annehmlichkeiten (z. B. Kissen, Decke, Verpflegung, Wasser usw.) zur Verfügung gestellt.
  • Bei einem Flug mit einer Dauer von 8 oder mehr Stunden verlangt Corendon Airlines von Fluggästen mit einem ausgebildeten Begleittier den Nachweis, dass das Tier während des Fluges keine Notdurft verrichten muss oder dass das Tier seine Notdurft auf eine Weise verrichten kann, die kein Gesundheits- oder Hygieneproblem während des Fluges darstellt.
  • Corendon Airlines haftet nicht für Verletzungen, Verlust, Verspätung, Krankheit oder Tod solcher Tiere oder für den Fall, dass ihnen die Einreise in oder die Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

Gibt es Einschränkungen für die Beförderung von Tieren im Frachtraum und Haustieren in der Kabine auf Flügen mit Corendon Airlines?

An einigen Flughäfen, an denen Flüge von Corendon Airlines stattfinden, gibt es Einschränkungen für den Transport von Tieren im Frachtraum (Animal-In-Hold) und Haustieren in der Kabine (Pet-in-Cabin). Karlsruhe/Baden-Baden FKB [1], Memmingen FMM [2], Friedrichshafen FDH [3] und Kassel Airport KSF [4] verbieten den Zugang von Haustieren, die mit Flügen aus dem Nicht-Schengen-Raum ankommen. Für Flüge, die von den oben genannten Zielen abfliegen, gelten diese Beschränkungen jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass an den genannten Flughäfen keine Tierklinik vorhanden ist. Darüber hinaus ist auf den Hinflügen von LGW die Mitnahme von Haustieren ebenfalls verboten. 

Gemäß den geltenden Vorschriften können wir auf unseren Flügen nach/von Großbritannien keine Haustiere befördern – weder in der Kabine (PETC) noch in der Fracht (AVIH). Klicken Sie hier, um die Einzelheiten zu Reisen nach Großbritannien mit Haustieren zu lesen.

 

1. FKB: https://www.baden-airpark.de/en/passengers-and-visitors/service-at-the-airport/#animal-transports

2. FMM: https://www.allgaeu-airport.de/home/rund-ums-fliegen/informieren/reiseinformationen/

3. FDH: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Heimtiere/regelungen-heimtiere.html

 


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