Das Ticket, das Sie buchen möchten, betrifft einen Charterflug!
Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Bei einem Rückflug vom selben Flughafen mit derselben Fluggesellschaft sollte Ihr Aufenthalt im Land 3 Monate nicht überschreiten.
Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Wenn Sie mit einem Rückflug vom selben Flughafen abreisen, jedoch mit einer anderen Charterfluggesellschaft, sollte Ihr Aufenthalt im Land 28 Tage nicht überschreiten.
Alle Passagiere müssen ein Rückflugticket vorlegen.
Alle Passagiere, die per Charterflug ankommen, sollten wieder per Charterflug zurückkehren.
Wenn die Ankunft per Linienflug erfolgt, sollte der Abflug per Linienflug erfolgen.
Passagiere, die mit einem Charterflug zu Zielen wie Hurghada, Sharm el Sheikh oder Marsa Alam anreisen und nicht länger als 28 Tage bleiben, können mit einem Charterflug vom selben Ankunftsflughafen zurückfliegen.
Alle Passagiere müssen ab dem Flughafen zurückfliegen, an welchem Sie gelandet sind.
Passagiere (unabhängig von ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit), die einen gültigen Personalausweis für Deutschland, Belgien, Frankreich, Portugal oder Italien mit sich führen, können mit ihrem Personalausweis ohne Reisepass nach Ägypten einreisen.
Türkische Staatsangehörige können ein Einreisevisum für Ägypten bei der Ankunft an einer beliebigen Einreisestelle erhalten. Türkische Staatsangehörige ägyptischer Herkunft müssen, wenn sie keinen ägyptischen Reisepass besitzen, ein Einreisevisum bei einer ägyptischen Botschaft oder einem Konsulat in der Nähe ihres Wohnsitzes beantragen.