- Information für Passagiere auf Charterflügen nach Ägypten
- Neue Vorschriften bezüglich Regelverletzungen während des Fluges
- Neue Vorschriften für E-Visa
Information für Passagiere auf Charterflügen nach Ägypten
Das Ticket, das Sie buchen möchten, betrifft einen Charterflug!
Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Bei einem Rückflug vom selben Flughafen mit derselben Fluggesellschaft sollte Ihr Aufenthalt im Land 3 Monate nicht überschreiten.
Alle Passagiere (einschließlich ägyptischer Staatsangehöriger), unabhängig von ihrer Nationalität; Wenn Sie mit einem Rückflug vom selben Flughafen abreisen, jedoch mit einer anderen Charterfluggesellschaft, sollte Ihr Aufenthalt im Land 28 Tage nicht überschreiten.
Alle Passagiere müssen ein Rückfahrticket vorlegen. Alle Passagiere, die per Charterflug ankommen, sollten wieder per Charterflug zurückkehren. Wenn die Ankunft per Linienflug erfolgt, sollte der Abflug per Linienflug erfolgen.
Alle Passagiere sind verpflichtet, am selben Flughafen anzukommen und abzureisen.
Alle Passagiere müssen ab dem Flughafen zurückfliegen, an welchem Sie gelandet sind (unabhängig von ursprünglicher Staatsangehörigkeit). Passagiere, die einen gültigen Personalausweis für die Länder Deutschland, Belgien, Frankreich, Portugal, Italien mit sich führen, können mit einem Personalausweis ohne Reisepass nach Ägypten einreisen.
Türkische Staatsangehörige können ein Einreisevisum für Ägypten bei der Ankunft an einer beliebigen Einreisestelle erhalten.
Türkische Staatsangehörige ägyptischer Herkunft müssen, wenn sie keinen ägyptischen Reisepass besitzen, ein Einreisevisum bei einer ägyptischen Botschaft oder einem Konsulat in der Nähe ihres Wohnsitzes beantragen.
Neue Vorschriften bezüglich Regelverletzungen während des Fluges
Am 29. Januar 2013 wurden im offiziellen türkischen Amtsblatt neue Vorschriften (SHY-IPC) über Sanktionen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt veröffentlicht, die für Fluggäste gelten, die Verstöße gegen Verhaltensregeln auf Flügen aufweisen, und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
Wer gilt als regelverletzender Passagier?
Wenn eine Person vom Zeitpunkt des Einsteigens bis zum Abflug des Flugzeugs die Sicherheit der Mitreisenden und der Kabinenbesatzung gefährdet, die Aufgaben der Kabinenbesatzung behindert, Schäden an dem im Flugzeug vorhandenen Material verursacht, geltende Regeln der Zivilluftfahrt gefährdet oder verletzt und die Anweisungen der Besatzung missachtet, dann gilt diese Person als Zuwiderhandelnder gegen die Regeln. In solchen Fällen gelten die folgenden Geldstrafen.
Verstöße und Strafen
Verstoß | zu verhängende Geldbuße |
Wenn auch nach einer Verwarnung die Verwendung von tragbaren elektronischen Geräten fortgesetzt wird | 1.000 EUR/GBP |
Wenn trotz einer Verwarnung, | |
- der Fahrgast seinen Sitzplatz nicht einnimmt | |
- der Sicherheitsgurt nicht angelegt wird | |
- das Gepäckfach nicht geschlossen wird | |
- ein Streit mit einem Mitreisenden oder mit der Kabinenbesatzung andauert | |
- die Aufgaben der Besatzungsmitglieder behindert werden | |
- verbale Attacken gegenüber Mitreisenden oder Besatzungsmitgliedern fortgesetzt werden | |
- die Anweisungen der Besatzung nicht befolgt werden | |
Fortsetzung von Handlungen, welche die Flugsicherheit und die allgemeine Sicherheit gefährden | 1.000 EUR/GBP |
Rauchen im Flugzeug |
1.000 EUR/GBP
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Bestimmungen, Artikel 5
- Setzt der Fluggast nach einer Verwarnung den im Reglement vorgesehenen Verstoß fort, so wird ein offizieller Bericht erstellt. Der Kapitän des Flugzeugs und zwei Besatzungsmitglieder werden den Verstoß ermitteln und schriftlich festhalten. Der Bericht enthält den Vor- und Nachnamen, die Adresse und den Ort der betreffenden Person. Im Falle eines türkischen Bürgers wird die T.C.-Identifikationsnummer angegeben. Bei einer anderen Nationalität werden der Name, der Nachname, die Adresse und der Ort sowie die Passnummer der betroffenen Person angegeben.
- Der Fluggast wird darauf hingewiesen, dass er gegen die Vorschriften der DGCA verstößt. Darüber hinaus wird der Fluggast mündlich daran erinnert, dass eine Fortsetzung des Verstoßes zu einer Geldstrafe gemäß den Vorschriften führt und dass ein offizieller Bericht erstellt wird.
- Das Luftfahrtunternehmen prüft den offiziellen Bericht über den regelwidrigen Fluggast mit den unterzeichnenden Besatzungsmitgliedern und übermittelt den Bericht nach gegenseitiger Vereinbarung zur Unterzeichnung an den Leiter der Qualitätssicherung und den Geschäftsführer des Luftfahrtunternehmens. Daraufhin wird der Bericht der DGCA vorgelegt. Die Direktion kann das Luftfahrtunternehmen oder den betroffenen Fluggast auffordern, weitere Informationen und Details zu diesem Thema zu liefern.
- Im Falle eines Widerspruchs gegen die verhängte Geldstrafe ist die Fluggesellschaft für die Vorlage von Beweismitteln verantwortlich.
Neue Vorschriften für E-Visa
Liebe Fluggäste,
aktuelle Informationen des türkischen Außenministeriums sind unter dem folgenden Link verfügbar.
Für weitere Informationen zu einem E-Visa klicken Sie bitte hier.