Diese Richtlinie betrifft alle Passagiere, die von einem Flughafen innerhalb der EU oder der Türkei abfliegen und/oder einen Transit durchführen.
Neue Sicherheitsmaßnahmen gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und türkischen Flughäfen abfliegen oder umsteigen.
Flüssigkeiten
Die Fluggäste können kleine Mengen von Flüssigkeiten in getrennten Flaschen, Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von jeweils höchstens 100 ml mitnehmen. Diese kleinen Flaschen und Verpackungen sollten in einem einzigen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt werden, der selbst nicht mehr als 1 Liter fassen sollte (ca. 20 cm x 20 cm).
Der Inhalt muss leicht in die Plastiktüte reinpassen und gut verschlossen werden können. Jeder Passagier darf nur eine Tüte mit sich führen. Die Tüte mit den Flüssigkeiten muss dem Flughafensicherheitspersonal gezeigt werden. Flüssigkeiten, die nicht in die Tüte passen, müssen im Frachtraum im Gepäck mitgeführt werden.
Als „Flüssigkeiten“ gelten:
- Alle Arten von Getränken (Sirup, Wasser)
- Cremes, Lotionen, Öle, Parfums, Mascara (Wimperntusche), usw. (Alle ähnlichen Produkte wie Rasierschaum, Spray und Deodorant.)
- Sprays und andere Druckbehälter wie Rasierschaum und Deodorants
- (Haar-) Gels oder Shampoos
- Andere Produkte ähnlicher Natur
Steuerfreie Waren (Duty Free Goods), die innerhalb der EU oder der Türkei bezogen wurden und auf Flügen der EU oder der Türkei registriert sind, dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie in einer wiederverschließbaren Tasche, inklusive der Rechnung und des Flugdatums mitgeführt werden. Diese Waren müssen vom Duty-Free-Mitarbeiter in dieser Tasche verschlossen werden.
Arzneimittel
Notwendige Arzneimittel und Babynahrung, die in größeren Mengen über 100ml mitgeführt werden, unterliegen der Prüfungspflicht durch das örtliche Sicherheitspersonal.
Handgepäck
Jeder Passagier darf ein Handgepäckstück (zuzüglich der verschlossenen Flüssigkeitstasche) durch die Check-in Zone und Sicherheitskontrolle mitnehmen. Rollstühle, Gehhilfen und Kinderwägen sind zusätzlich erlaubt, werden jedoch vom Sicherheitspersonal kontrolliert.
Laptops und andere elektronischen Geräte
Laptops und andere größere elektronischen Geräte (z.B. größere Föhns) müssen bei der Sicherheitskontrolle dem Handgepäck entnommen und separat gescannt werden. Die Laptoptasche gilt als ein Handgepäckstück, das in die Kabine mitgenommen werden kann.
Sperrgepäck / Übergroße Gepäckstücke
Gepäckstücke, die nicht den Handgepäckgrößen entsprechen, müssen im Frachtraum mitgeführt werden. Musikinstrumente können ausnahmsweise als zweites Handgepäckstück akzeptiert werden, solange sie die Maße 55*35*25cm nicht überschreiten. Sie unterliegen ebenfalls der Sicherheitskontrolle. Vorab muss der Passagier hierfür mit Corendon Airlines Kontakt aufnehmen, um sich über die diesbezüglichen aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Vor der Ankunft am Flughafen
- Begrenzen Sie die Anzahl der Dinge, die Sie im Handgepäck mitführen möchten
- Wenn möglich verstauen Sie alle Flüssigkeiten im Frachtgepäck
- Bitte verstauen Sie vor dem Check-in Flüssigkeiten fürs Handgepäck in der transparenten, verschließbaren Flüssigkeitstüte
- Bitte nehmen Sie im Falle spezieller Anfragen Kontakt mit unserem Call Center auf, bevor Sie abreisen
Bei der Sicherheitskontrolle
- Bitte legen Sie die Flüssigkeitstüte bei der Sicherheitskontrolle unaufgefordert und zusammen mit dem Handgepäck zum Scannen auf das Kontrollband
- Alle Jacken und Mäntel müssen zum Scannen abgelegt werden. Alle Arten von Gegenständen aus Metall, wie Geldbörsen, Gürtel etc. werden in Plastikkästen gelegt und gescannt
- Wenn Sie einen Laptop bei sich haben, oder andere größere elektronischen Geräte als Handgepäck mitführen wollen, sollten Sie diese vor dem Scannen aus dem Handgepäck nehmen
Duty-free / im Abflugbereich erworbene Produkte
- Flüssigkeiten, die in der zollfreien Zone (Duty Free) im Abflugbereich hinter der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, können unabhängig von ihrer Größe an Board mitgenommen werden
- Die meisten steuerfreien Waren werden Ihnen in einer wiederverschließbaren Tasche ausgehändigt. Bitte öffnen Sie diese Tasche nicht, bevor Sie den Flughafen an Ihrem Ankunftsort verlassen haben. Halten Sie auch den Kaufbeleg permanent in Falle von Nachfragen bereit, bis Sie am Zielflughafen angekommen sind
- Sollten Sie von einem nicht-europäischen Flughafen abfliegen und einen Transit in einem europäischen Flughafen durchlaufen, können Sie keine steuerfreien Waren auf dem Transferflug innerhalb der EU mitführen